Der Blick auf´s Ganze.
Heißt auch, nachhaltig zu versichern.
Mit "grünen" Versicherungsprodukten
Das Thema der Nachhaltigkeit ist heute wichtiger denn je. Immer mehr Menschen berücksichtigen bei Kaufentscheidungen auch ihr soziales und ökologisches Gewissen und suchen gezielt nach "grünen" Produkten. Auch wir wollen verantwortungsvoll agieren und Teil einer besseren Umweltpolitik sein.
Wir bei Marscheider sind uns der sozialen und ökologischen Verantwortung bewusst und wollen rücksichtsvoll mit natürlichen Ressourcen umgehen und diese schonen. In unserer täglichen Arbeit nehmen wir in verschiedenen Bereichen positiv Einfluss, zum Beispiel durch
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Abfallvermeidung
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Reduzierung des Papierbedarfs
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Senkung der Energiekosten
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Möglichkeit von Home Office Arbeitsplätzen
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umweltbewussten Materialeinkauf
Mit unserer branchenweiten Digitalisierungsstrategie verfolgen wir langfristig das Ziel des papierlosen Büros und reduzieren gemeinsam mit den Versicherern schon heute den Papierverbrauch deutlich. In unseren wöchentlichen Jours fixes sprechen wir über Ideen und konkrete Maßnahmen zur Reduzierung unseres ökologischen Fußabdrucks.
Neben unserem persönlichen Engagement für den Schutz unserer Umwelt berücksichtigen wir auch Versicherer mit umweltfreundlichen Produkten. Bei Interesse bieten unterschiedliche Lösungen, Bitte sprechen Sie uns an.
Erklärung zur Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 (Transparenz-Verordnung)
über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Artikel 3 Transparenz-Verordnung
(Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken)
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.
Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitions-entscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.
Artikel 4 Abs. 5 Transparenz-Verordnung
(nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.
Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.
Artikel 5 Abs. 5 Transparenz-Verordnung
(Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken)
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
Artikel 6 Abs. 2 Transparenz-Verordnung
(Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken)
Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden. Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne an.
Rufen Sie uns an!