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D&O Managerhaftung

Schützen Sie sich vor der persönlichen

Haftung bei Ihrer Tätigkeit

Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler

Bestmöglicher Schutz

Die D&O-Versicherung schützt Unternehmensleiter vor einer Haftung für Vermögensschäden.

Doch nicht nur Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichts- oder Verwaltungsräte von großen Konzernen sind diesen Risiken ausgesetzt. Auch Führungskräfte von Familienunternehmen oder Handwerksbetrieben können für Vermögensschäden persönlich haftbar gemacht werden. Bei Schadensersatzansprüchen kommt es zudem auch im Mittelstand immer wieder zu teuren juristischen Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und den Unternehmensleitern.

Auch ehrenamtliche Vorstände und Aufsichtsräte von Vereinen, Verbänden, Stiftungen oder gemeinnützigen GmbHs können für die finanziellen Folgen fehlerhafter Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden. Für sie gelten ähnlich strenge Haftungsregeln wie bei Kapitalgesellschaften. Auch sie haften grundsätzlich unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen.

 

Bei Vermögensschäden greift weder die normale Haftpflichtversicherung noch lässt sich die Haftung durch die Satzung völlig ausschließen – egal, ob es sich um einen Sportverein, eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder einen Kirchenvorstand handelt.

Wir bieten ausgezeichnete D&O-Lösungen für:

  • Manager

  • Mittelstand

  • Finanzdienstleister

  • Vereine, Verbände und Stiftungen

  • Aufsichtsräte

  • Einzelpersonen

Experten an Ihrer Seite

Das Thema der Managerhaftung ist zu umfangreich, als dass wir auf die Zusammenarbeit mit einem Spezialmakler verzichten möchten. In vielen Fällen der Inanspruchnahme von Managern geht es um deren Existenz. Deshalb beraten wir zu diesen Themen gemeinsam mit den Spezialisten der Hendricks D&O Insurance Broker und dem D&O Experten, Rechtsanwalt Michael Hendricks.

Die D&O Experten bei Hendricks unterstützen uns bei unserer täglichen Arbeit und entlasten uns bei der Beratungsleistung zum D&O-Versicherungsschutz. Hendricks ist die No 1 für Managerhaftung.

  • Beste Beratung

  • Beste Bedingungswerke

  • Bester Schadenservice

  • Freie Anwaltsauswahl

Gerne sprechen wir mit Ihnen über die Möglichkeiten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zu gestalten.

Was ist eine D&O Versicherung?

D&O steht für Directors and Officers, was nach amerikanischem Sprachgebrauch die Vorstände und Aufsichtsräte aus dem deutschen Rechtssystem erfasst.

 

Die D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager und wird deshalb auch Managerhaftpflicht-Versicherung genannt. Hiermit werden sämtliche Managertätigkeiten, vom operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen, haftungsrechtlich abgedeckt.

Wird ein Mitglied der Unternehmensleitung wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, deckt eine D&O-Versicherung die hohen Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und die Versicherungsgesellschaft garantiert bei ausreichend hoher Deckungssumme den Schadensausgleich im Falle berechtigter Haftungsansprüche.

Wer braucht eine D&O Versicherung?

Jedes Unternehmen – von der Mini GmbH bis hin zur Aktiengesellschaft – sollte sich ernsthaft damit auseinandersetzen, seine Manager über einen D&O-Vertrag mit angemessener Deckungssumme abzusichern.


Aber auch leitende Angestellte, Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigte sollten mitversichert werden. Und: “Ehrenamt schützt vor Haftung nicht“. Managertätigkeiten in Stiftungen, Sportvereinen und anderen gemeinnützigen Institutionen sollten ebenfalls dringend mit einer D&O-Versicherung abgesichert werden.

Welches ist die richtige D&O für mich?

Ihre ganz individuelle D&O-Police hängt von verschiedenen Faktoren wie Größe des Unternehmens, Umsatzstärke etc ab. Nähere Informationen und maßgeschneiderte Angebote erhalten Sie im persönlichen Kontakt mit uns.

Welche Schäden werden abgedeckt?

Es werden Schadensersatzansprüche aus dem Innen- und Außenverhältnis abgedeckt. Die meisten Haftungsfälle betreffen Streitigkeiten im Innenverhältnis, wenn das Unternehmen Schadensersatz vom eigenen Management fordert. Außenansprüche werden oftmals von Wettbewerbern, Insolvenzverwaltern, Behörden oder Geschäftspartnern gegen das Unternehmen und seine Manager geltend gemacht.

Welche Vorteile haben Manager mit einer D&O ?

Zum einen schützen Manager mit dieser Haftpflicht-Versicherung ihr privates Vermögen. Pflichtverletzungen von Managern können schnell einen Vermögensschaden von mehreren Millionen Euro zur Folge haben. Daneben schützt die D&O-Versicherung auch bei gesamtschuldnerischer Haftung. Denn Manager haften auch für die Fehler ihrer Geschäftsleitungs-Kollegen. Für GmbH-Geschäftsführer ist in diesem Kontext das Thema Haftungsfreistellung relevant, die oftmals von den Gesellschaftern untersagt wird. Eine Managerhaftpflicht-Versicherung schafft hier Abhilfe.

Und: Fehler werden gemacht. Ohne eine D&O-Versicherung verlieren viele Manager ihre Entscheidungsfreudigkeit. Es kommt zum Entscheidungsstau, aus Angst falsch zu handeln und das Privatvermögen zu gefährden. Mit der Managerhaftpflicht-Versicherung bekommen die Organe wichtige Rückendeckung und können Verantwortung leichter tragen.

Welche Vorteile haben Unternehmen?

Der D&O-Vertrag schützt die Bilanzen und das Image eines Unternehmens. Werden Managern eines Unternehmens Pflichtverletzungen vorgeworfen und damit Schadensersatzansprüche geltend gemacht, hat das immer auch negative Konsequenzen für das Unternehmen. Zum einen ist ein beträchtlicher Vermögensschaden entstanden und zum anderen müssen sich die Manager deshalb vor Gericht verantworten.


Eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme sichert den Fortbestand des Unternehmens, da hohe Schadensummen in Haftungsfällen bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden können.

Es geht also um die Existenzsicherung des Unternehmens.


Als Folge ergeben sich zudem oft langwierige Gerichtsprozesse, die auch ein öffentliches Interesse erzeugen. Negative Schlagzeilen führen zu Imageverlust und können so schnell auch Umsatzrückgänge zur Folge haben. Oberstes Ziel ist deshalb eine schnelle und vor allem außergerichtliche Einigung. Die Anwaltskosten, sowie Kosten für ein Schiedsgerichts- oder Schlichtungsverfahren werden in aller Regel von der D&O-Police abgedeckt. So kann schnell und unbürokratisch geschlichtet werden und die Öffentlichkeit bleibt außen vor.

Müssen Manager Selbstbehalte leisten?

Alle Vorstände von Aktiengesellschaften, unabhängig ob sie börsennotiert sind oder nicht, sind gesetzlich zu einem Selbstbehalt in der D&O-Versicherung verpflichtet. Das bedeutet, dass sich der Manager im Schadenfall mit mindestens 10 % am Schaden beteiligen muss, jedoch maximal bis zu einer Obergrenze vom 1,5-fachen seiner jährlichen Festvergütung.

 

Dieser Selbstbehalt kann wieder mit einer Selbstbehalts-Versicherung abgesichert werden. Alle anderen Organe, GmbH- Geschäftsführer, leitende Angestellte etc. müssen keinen Selbstbehalt tragen.

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