Wenn Manager für Fehler in ihrem Unternehmen haften sollen, ziehen sich die Gerichtsprozesse oft über Jahre hin. Spezialisierte Schiedsgerichte sollen jetzt die komplexen D&O-Streitfälle in weniger als zwölf Monaten klären.
Düsseldorf, den 21.08.2018. Beim Siemens-Skandal wegen schwarzer Kassen gingen drei Jahre ins Land, ehe das Unternehmen Schadensersatz von den Managerhaftpflichtversicherern bekam und neun Jahre, bis der Streit um Ersatzzahlungen mit den verantwortlichen Managern beendet war. Bei Volkswagen haben die Verhandlungen um Schadensersatz noch nicht einmal begonnen, obwohl die Abgasaffäre bereits seit 2015 schwelt.
Managerhaftpflichtverfahren sind komplex und langwierig
„Ähnlich sieht es bei weniger prominenten Managerhaftpflichtfällen aus“, sagt Marcel Armon, Geschäftsführer des auf D&O-Versicherungen (Directors and Officers) spezialisierten Maklerhauses Howden Germany aus Düsseldorf: „Im Mittelstand dauert es im Schnitt dreieinhalb Jahre, bei Großunternehmen fünf bis sieben Jahre, bis ein Managerhaftpflichtschadenfall abgehakt ist.“
Die schleppende Abwicklung belastet Unternehmen und Manager
Die Folge: Die betroffenen Unternehmen und deren Gesellschafter oder Aktionäre bleiben oft jahrelang auf millionenschweren Vermögensschäden sitzen. Und auch die Manager, die sie durch Fehlentscheidungen verursacht haben sollen, hängen in der Luft.
D&O-Schiedsgerichte sollen Verfahren verkürzen
Jetzt sollen neue, auf die Anforderungen von Managerhaftungsfällen speziell angepasste Schiedsregeln dazu beitragen, bei den komplexen Streitfällen in weniger als zwölf Monaten zu einer Entscheidung zu kommen. Die Idee: Als Alternative zu den staatlichen Gerichten können Manager und Unternehmen ihren D&O-Streitfall schneller, kostengünstiger und reputationsschonend von einem spezialisierten Schiedsgericht rechtskräftig klären lassen. „Wir verhandeln alles in nur einer statt wie bisher in zwei Instanzen und können dadurch die Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte enorm senken“, betont der Initiator Michael Hendricks.
Auf der Richterbank sitzen hochkarätige Spezialisten
Gemeinsam mit der Rechtsexpertin Beata Drenker von Howden Germany hat der Düsseldorfer Rechtsanwalt und D&O-Pionier Hendricks mit seiner Innovation hochkarätige Mitstreiter auf den Plan gerufen. Darunter mehr als ein Dutzend Ex-Richter, Hochschullehrer und Spitzenanwälte aus den Feldern Managerhaftung und D&O-Versicherungsrecht sowie die Schiedsgerichtsinstitution ARIAS Deutschland e.V.. Sie ist bisher schon für Schiedsverfahren in der Erst- und Rückversicherung zuständig. „Wir freuen uns, jetzt nicht nur eine praxisnahe Schiedsordnung, sondern auch eine Reihe hervorragend qualifizierter Schiedsrichter zur schnellen und kostengünstigen Lösung von D&O-Streitfällen zur Verfügung stellen zu können“, sagt der Vorsitzende des Vereins ARIAS Deutschland, Dr. Hans-Werner Rhein.
D&O-Police soll die Rechtskosten und den Vermögensschaden decken
Hauptursache für die bisher schleppende Abwicklung sind die komplexen Interessenkonflikte, die sich im D&O-Schadenfall auftun: Um ihre angestellten Manager gegen die Folgen einer Schadensersatzklage bei eigenem Fehlverhalten abzusichern, schließen viele Unternehmen eine D&O-Versicherung (Managerhaftpflichtversicherung) ab. Sie soll die Rechtskosten für die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und bei berechtigten Ansprüchen für den Vermögensschaden aufkommen.
Aufsichtsrat und Vorstand streiten oft über Jahre
Das Problem: In fast jedem D&O-Versicherungsfall streiten Aufsichtsrat und Vorstand heftig darüber, ob überhaupt ein Managerfehler vorliegt. Die Kosten für diese Haftungsstreitigkeiten fressen im Schnitt bereits 70 Prozent der Zahlungen auf, die die D&O-Versicherer leisten. Um den Schaden für das Unternehmen oder geschädigte Dritte wie Anleger oder Geschäftspartner selbst auszugleichen, bleibt oft wenig Spielmasse übrig. Mehr noch: Ist die Haftungsfrage endlich geklärt, folgen in der Regel weitere Verhandlungen zwischen dem Unternehmen und dem D&O-Versicherer über die Deckung.
D&O-Schiedsverfahren ermöglicht Schadenfallklärung in nur einer Instanz
Genau hier setzt das neue D&O-Schiedsverfahren an. Gemeinsam haben die Partner der Initiative von Hendricks und Howden eine neue D&O-Schiedsordnung entwickelt, die es erstmals ermöglicht, in einer statt wie bisher in zwei Instanzen zu klären, ob ein Manager tatsächlich gegen seine Pflichten verstoßen hat und deshalb haften muss und ob und wie viel der D&O-Versicherer zu bezahlen hat. Und zwar rechtskräftig, denn gegen Schiedssprüche gibt es keine Berufungsinstanz. Und weil auch der D&O-Versicherer an dem Mehrparteien-Verfahren beteiligt ist, muss er den Schiedsspruch anerkennen und entsprechend zahlen.
Allen Beteiligten bleibt der kräftezehrende Zug durch die Instanzen erspart
„Wir gehen davon aus, dass die versicherten Manager unserem neuen Schiedsverfahren gegenüber dem ordentlichen Rechtsweg den Vorzug geben werden, da es allen Beteiligten den kräftezehrenden und kostspieligen Zug durch die Instanzen erspart“, sagt D&O-Experte Hendricks. Und auch die Versicherer stehen dem neuem D&O-Schiedsverfahren positiv gegenüber. „In einzelnen Schadenfällen können wir schon heute in Abstimmung mit den Versicherern Unternehmen und Managern den Weg des Schiedsverfahrens ermöglichen“, sagt Howden-Chef Marcel Armon: „Die Verhandlungen darüber, dass unsere Partner aus der Versicherungswirtschaft den versicherten Managern unserer Kunden generell den schiedsgerichtlichen Weg einräumen, laufen bereits“.
Schnellere Prozesse könnten zudem dazu beitragen, das Defizit in der D&O-Versicherung insgesamt zu lindern. Die Branche hat wegen der wachsenden Flut an Mangerhaftungsfällen im Mittelstand und milliardenschweren Haftungsszenarien à la VW zu kämpfen.
Pressekontakt Hendricks + Partner Rechtsanwälte mbB Michael Hendricks T +49 (0)211 – 957 41 62 – 30 E contact@hendricks-partner.de
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